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Um den Transport von Weinerzeugnissen und dessen Überprüfung durch die Mitgliedstaaten zu erleichtern, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen Folgendes festgelegt wird: die Vorschriften über das Begleitdokument und seine Verwendung; über die Bedingungen, unter denen ein Begleitdokument als Bescheinigung für geschützte Ursprungsbezeichnungen oder geschützte geografische Angaben gilt; die Vorschriften über die Verpflichtung zur Führung eines Registers und über dessen Verwendung; die Vorschriften, wer ein Register führen muss, und wer von der Verpflichtung zum Führen eines Registers befreit ist, sowie die Vorschriften über die im Register aufzuführenden Vorgänge.
Um den Transport von Weinerzeugnissen und deren Überprüfung durch die Mitgliedstaaten zu erleichtern, wird der Kommission die Befugnis übertragen, delegierte…
Um den Schutz der legitimen Rechte und Interessen der Erzeuger und Marktteilnehmer sicherzustellen, wird der Kommission die Befugnis übertragen, delegierte…
Um die Überwachung und Kontrolle des Produktionspotenzials durch die Mitgliedstaaten zu erleichtern, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden,…
Um den Schutz der berechtigten Interessen der Marktteilnehmer zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu…
Um sicherzustellen, dass die Stützungsprogramme der Mitgliedstaaten für Wein ihre Ziele erreichen und die Finanzmittel der Union effizient und wirksam verwendet…
Um den besonderen Merkmalen des Weinsektors Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.