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Um einen angemessenen Zugang zu den verfügbaren Mengen und die Gleichbehandlung der Marktteilnehmer im Rahmen des Zollkontingents sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, um Folgendes festzulegen: die Bedingungen und Zugangsanforderungen, die ein Marktteilnehmer erfüllen muss, um einen Antrag im Rahmen des Zollkontingents zu stellen; Vorschriften für die Übertragung von Ansprüchen zwischen Marktteilnehmern und erforderlichenfalls die Übertragungsbeschränkungen im Rahmen der Verwaltung des Zollkontingents; die Auflage, wonach die Teilnahme am Zollkontingent von einer Sicherheitsleistung abhängig ist; und, soweit erforderlich die besonderen Merkmale, Anforderungen oder Einschränkungen, die gemäß den internationalen Übereinkünften oder anderen Rechtsakten für das Zollkontingent gelten.
Um einen angemessenen Zugang zu den verfügbaren Mengen und die Gleichbehandlung der Marktteilnehmer im Rahmen des Zollkontingents sicherzustellen, wird der…
Zur Gewährleistung des gleichberechtigten Marktzugangs und der Gleichbehandlung aller Wirtschaftsteilnehmer sowie zur Berücksichtigung des Versorgungsbedarfs…
Um den Besonderheiten bestimmter Sektoren und den Erwartungen der Verbraucher Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden,…
Um die Qualität und Rückverfolgbarkeit der Erzeugnisse sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen,…
Zur Ergänzung der Vorschriften über die Überführung von Waren in ein Zollverfahren und zur Gewährleistung einer Gleichbehandlung der Beteiligten, sollte der…
Um weitere Bestandteile der Lizenzregelung vorzugeben, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.