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Landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die bestimmten Anforderungen und/oder Preisbedingungen genügen, kann in gewissen Fällen bei der Einfuhr in Drittländer eine besondere Behandlung zugutekommen. Um die ordnungsgemäße Anwendung dieser Regelung zu gewährleisten, bedarf es der Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungsbehörden des einführenden Drittlandes und der Union. Zu diesem Zweck sollten die Erzeugnisse von einer in der Union ausgestellten Bescheinigung begleitet werden.
Um sicherzustellen, dass Ausfuhrerzeugnissen bei der Einfuhr in ein Drittland im Einklang mit den von der Union gemäß dem AEUV geschlossenen internationalen…
Es sollten Sonderbestimmungen für aus Drittländern eingeführte Erzeugnisse vorgesehen werden, vorausgesetzt, dass die in bestimmten Drittländern geltenden…
Um sicherzustellen, dass Ausfuhrerzeugnissen bei der Einfuhr in ein Drittland aufgrund von internationalen Übereinkünften, die die Union in Einklang mit AEUV…
Um sicherzustellen, dass es möglich ist, Ausfuhrerzeugnissen bei der Einfuhr in ein Drittland gemäß den von der Union im Einklang mit dem AEUV geschlossenen…
Es ist notwendig sicherzustellen, dass unter diese Richtlinie fallende Produkte aus Drittländern, die auf den Unionsmarkt gelangen, den in der Union geltenden…
Für gemäß Artikel 32 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 eingeführte Erzeugnisse sollten die betreffenden Unternehmer eine geeignete Bescheinigung vorlegen können.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.