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Um sicherzustellen, dass Ausfuhrerzeugnissen bei der Einfuhr in ein Drittland aufgrund von internationalen Übereinkünften, die die Union in Einklang mit AEUV geschlossenen hat, eine besondere Behandlung zugutekommen kann, falls bestimmte Bedingungen eingehalten werden, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen festgelegt wird, dass die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten auf Antrag und nach angemessener Überprüfung ein Dokument ausstellen, in dem die Einhaltung der Bedingungen bescheinigt wird.
Um sicherzustellen, dass Ausfuhrerzeugnissen bei der Einfuhr in ein Drittland im Einklang mit den von der Union gemäß dem AEUV geschlossenen internationalen…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 42 delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten…
Um sicherzustellen, dass es möglich ist, Ausfuhrerzeugnissen bei der Einfuhr in ein Drittland gemäß den von der Union im Einklang mit dem AEUV geschlossenen…
Um den besonderen Merkmalen des Handels zwischen der Union und bestimmten Drittländern sowie dem besonderen Charakter bestimmter landwirtschaftlicher…
Um den besonderen Merkmalen des Handels zwischen der Union und bestimmten Drittländern Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden,…
Um die Qualität und Rückverfolgbarkeit der Erzeugnisse sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.