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Um den Verwaltungsaufwand für die Marktteilnehmer und die Behörden so gering wie möglich zu halten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen Schwellen festgesetzt werden, bei deren Unterschreitung möglicherweise keine Ausfuhrlizenz erteilt oder vorgelegt werden muss, und Bestimmungsorte oder Vorgänge bezeichnet werden, bei denen eine Ausnahme von der obligatorischen Vorlage einer Ausfuhrlizenz gerechtfertigt werden kann, und die nachträgliche Erteilung von Ausfuhrlizenzen in gerechtfertigten Fällen gestattet wird.
Um den internationalen Verpflichtungen der Union und den geltenden Sozial-, Umwelt- und Tierschutznormen der Union, dem Erfordernis einer Überwachung der…
Zur Vermeidung unnötigen Verwaltungsaufwands für die Wirtschaftsteilnehmer und die nationalen Behörden sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden,…
Um das reibungslose Funktionieren der Ausfuhrerstattungsregelung sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu…
Um sicherzustellen, dass die Marktteilnehmer und die Mitgliedstaaten ein klares und richtiges Verständnis von den Begriffsbestimmungen und Verkehrsbezeichnungen…
Um den Besonderheiten bestimmter Sektoren und den Erwartungen der Verbraucher Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden,…
Um die Überwachung und Kontrolle des Produktionspotenzials durch die Mitgliedstaaten zu erleichtern, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.