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Um praktische Situationen zu regeln, in denen Ausfuhrerstattungen in voller Höhe oder teilweise gezahlt werden können, und die Marktteilnehmer dabei zu unterstützen, den Zeitraum zwischen der Beantragung und der endgültigen Zahlung der Ausfuhrerstattung zu überbrücken, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen Vorschriften über Folgendes festgelegt werden: einen anderen Zeitpunkt für die Erstattung; die Vorauszahlung der Ausfuhrerstattungen einschließlich der Bedingungen für die Leistung und Freigabe einer Sicherheit; zusätzliche Nachweise, wenn Zweifel an der tatsächlichen Bestimmung von Erzeugnissen, und an der Möglichkeit einer Wiedereinfuhr in das Zollgebiet der Union bestehen; die Bestimmungsorte, die als Ausfuhren aus der Union behandelt werden, und die Einbeziehung von Bestimmungsorten innerhalb des Zollgebiets der Union, die für Ausfuhrerstattungen in Betracht kommen.
Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, um die Regeln für die Aussetzung der Frist für die Entrichtung des einer…
Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, in denen die für die Kommission geltenden Regeln für den Erlass der…
Um sicherzustellen, dass die Erzeugnisse, für die Ausfuhrerstattungen gezahlt werden, aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt werden, um ihre Rückkehr in dieses…
Um den Ausführern einen Anreiz dafür zu bieten, die Tierschutzbedingungen einzuhalten und um es den zuständigen Behörden zu ermöglichen, die ordnungsgemäße…
Um das reibungslose Funktionieren der Ausfuhrerstattungsregelung sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu…
Um sicherzustellen, dass Ausfuhrerzeugnissen bei der Einfuhr in ein Drittland aufgrund von internationalen Übereinkünften, die die Union in Einklang mit AEUV…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.