Erwägungsgrund 177 32013R1308
Die Vorschriften für die Rodungsprämie und bestimmte Maßnahmen im Rahmen der Stützungsprogramme für Wein sollten nicht von vornherein nationale Zahlungen zum selben Zweck ausschließen.
Die Vorschriften für die Rodungsprämie und bestimmte Maßnahmen im Rahmen der Stützungsprogramme für Wein sollten nicht von vornherein nationale Zahlungen zum selben Zweck ausschließen.