Gesetze
Gesetz wird geladen …
In Anbetracht der besonderen Merkmale des landwirtschaftlichen Sektors und dessen Abhängigkeit vom guten Funktionieren der gesamten Lebensmittelversorgungskette, einschließlich der wirksamen Anwendung der Wettbewerbsregeln in allen verwandten Sektoren entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette, in denen es eine starke Konzentration geben kann, sollte der Anwendung der Wettbewerbsregeln gemäß Artikel 42 AEUV besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Zu diesem Zweck bedarf es einer engen Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten. Überdies sind gegebenenfalls von der Kommission festgelegte Leitlinien ein geeignetes Instrument, um Unternehmen und anderen betroffenen Beteiligten eine Orientierungshilfe zu bieten.
Sofern in dieser Verordnung nichts Anderes bestimmt ist, finden gemäß Artikel 42 AEUV die Artikel 101 bis 106 AEUV und die entsprechenden…
Gemäß Artikel 42 AEUV finden die Bestimmungen des AEUV über die Wettbewerbsregeln auf die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse und den Handel mit diesen…
Eine besondere Herangehensweise ist in Bezug auf landwirtschaftliche Erzeugerbetriebe oder Erzeugerorganisationen oder deren Vereinigungen zulässig, soweit sie…
Das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts würde durch die Gewährung nationaler Beihilfen gefährdet. Daher sollten die Bestimmungen des AEUV über…
Es sollte vorgesehen werden, dass die Wettbewerbsregeln betreffend die in Artikel 101 AEUV genannten Vereinbarungen, Beschlüsse und Verhaltensweisen sowie die…
Gemäß der Mitteilung der Kommission über die Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse und der nachfolgenden Debatten ist es zweckmäßig, sektor- oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.