§ 52b Abs. 2 AgrarOLkGZuständiger Senat beim Bundesgerichtshof
§ 94 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gilt entsprechend.
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 AgrarOLkGAnwendungsbereich
das Verbot bestimmter unlauterer Handelspraktiken in Geschäftsbeziehungen zwischen Käufern und Lieferanten in der Agrar-, Fischerei- und Lebensmittellieferkette…
§ 28 Abs. 1 Nr. 2 AgrarOLkGBefugnisse der Durchsetzungsbehörde
nach Anhörung des Käufers einen Verstoß gegen eines der in § 23 Satz 2 in Verbindung mit den §§ 11 bis 21 und in Verbindung mit § 4 des Gesetzes zum Schutz von…
§ 31 Abs. 1 AgrarOLkVVerordnung zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich
Die Durchsetzungsbehörde teilt dem Bundesministerium bis zum 20. Februar eines jeden Jahres nach Maßgabe des Artikels 10 Absatz 2 und 3 der Richtlinie (EU)…
§ 6 Abs. 1 AgrarOLkGKartellbestimmungen; Verordnungsermächtigung
Für Tätigkeiten, die eine Agrarorganisation in dem von ihrer Anerkennung umfassten Bereich vornimmt und die dem in § 1 Absatz 1 Nummer 1, auch in Verbindung mit…