Erwägungsgrund 206 32013R1308
Die Verordnung (EWG) Nr. 922/72 des Rates in Bezug auf die Beihilfe für Seidenraupen für das Zuchtjahr 1972/1973 ist nunmehr hinfällig; die Verordnung (EWG) Nr. 234/79 bezüglich des Verfahrens zur Anpassung des Schemas des Gemeinsamen Zolltarifs wird durch diese Verordnung ersetzt; die Verordnung (EG) Nr. 1601/96 des Rates bezüglich der Beihilfe für Hopfenerzeuger für die Ernte 1995 betrifft eine befristete Maßnahme, die als solche nunmehr hinfällig ist. Die Verordnung (EG) Nr. 1037/2001 des Rates zur Genehmigung des Anbietens oder der Abgabe von bestimmten eingeführten Weinen, wurde durch die Bestimmungen des mit dem Beschluss 2006/232/EG des Rates erlassenen Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Handel mit Wein ersetzt und ist daher hinfällig. Im Interesse der Klarheit und der Rechtssicherheit sollte diese Verordnungen aufgehoben werden.