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Die Mitgliedstaaten sollten nationale Zahlungen zur Kofinanzierung der im Rahmen dieser Verordnung festgelegten Maßnahmen zugunsten der Bienenzucht sowie zum Schutz von Imkereibetrieben, die durch strukturelle oder natürliche Bedingungen benachteiligt sind, oder vorbehaltlich wirtschaftlicher Entwicklungsprogramme, mit Ausnahme von nationalen Zahlungen zugunsten der Erzeugung oder des Handels, gewähren dürfen.
Die Mitgliedstaaten können nationale Zahlungen zum Schutz von Imkereibetrieben, die durch strukturelle oder natürliche Bedingungen benachteiligt sind, oder im…
Die Mitgliedstaaten können zusätzlich zur Unionsbeihilfe eine nationale Beihilfe für die Finanzierung des Schulprogramms gewähren. Die Mitgliedstaaten können…
Um eine effiziente und wirksame Verwendung der Unionsmittel für die Bienenzucht sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte…
Die Maßnahmen, die in die Imkereiprogramme aufgenommen werden können, sollten angegeben werden. Um sicherzustellen, dass die Beihilferegelung der Union an die…
Mitgliedstaaten, die an Regelungen zur Verbesserung der Nahrungsmittelversorgung von Kindern teilnehmen, sollten zusätzlich zur Unionsbeihilfe eine nationale…
Das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts würde durch die Gewährung nationaler Beihilfen gefährdet. Daher sollten die Bestimmungen des AEUV über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.