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Die außergewöhnlichen Marktstützungsmaßnahmen für Rindfleisch, Milch und Milcherzeugnisse, Schweinefleisch, Schaf- und Ziegenfleisch, Eier und Geflügelfleisch sollten in direktem Zusammenhang mit den veterinär- und gesundheitsrechtlichen Maßnahmen stehen, die zur Bekämpfung der Seuchenausbreitung getroffen werden. Sie sind auf Antrag der Mitgliedstaaten zu treffen, um schwerwiegende Störungen der Märkte zu vermeiden.
Rindfleisch;
gemeinsamer Einkauf von Betriebsmitteln, die erforderlich sind, um die Verbreitung von Tier- und Pflanzenschädlingen und -seuchen in der Union zu bekämpfen,…
Da diese schwerwiegende Marktstörung direkt mit einem durch Risiken für die tierische Gesundheit bedingten Verlust an Verbrauchervertrauen zusammenhängt, ist es…
Damit ein hohes Maß an Schutz für die Gesundheit von Mensch und Tier sichergestellt wird, sollten die Mitgliedstaaten weiterhin die erforderlichen Maßnahmen…
Ein effizientes und wirksames Vorgehen gegen drohende Marktstörungen kann im Milchsektor von besonderer Bedeutung sein. Desgleichen können sich in Notfällen…
Katastrophenfälle oder sich weit verbreitende Tier- und Pflanzenkrankheiten können verheerende Auswirkungen auf die ökologische/biologische Landwirtschaft in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.