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Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 werden verschiedene Maßnahmen nach Sektor innerhalb einer vertretbaren Zeitspanne nach Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung aufgehoben. Nach Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 sollten die einschlägigen Bestimmungen bis zum Ende der betreffenden Regelungen weiterhin gelten.
Die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 wird aufgehoben. Die folgenden Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 gelten jedoch weiterhin:
Die Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 wird mit dem Tag des Beginns der Geltung der vorliegenden Verordnung aufgehoben, mit Ausnahme der Artikel 4 und 6 der…
Die Verordnung (EG) Nr. 1627/94 wird mit Wirkung vom Tag des Inkrafttretens der Durchführungsvorschriften von Artikel 7 der vorliegenden Verordnung aufgehoben.
Die Richtlinie 2003/42/EG und die Verordnungen (EG) Nr. 1321/2007 und (EG) Nr. 1330/2007 werden aufgehoben. Sie bleiben bis zum Beginn der Anwendung der…
Die Richtlinie 87/153/EWG wird zu dem Datum, ab dem diese Verordnung gilt, aufgehoben. Der Anhang jener Richtlinie bleibt jedoch so lange in Kraft, bis die…
Folgende Verordnungen werden mit Wirkung ab dem Geltungsbeginn der vorliegenden Verordnung aufgehoben: — Verordnung (EG) Nr. 1139/98; — Verordnung (EG) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.