Erwägungsgrund 3 32009R0491
Parallel zu den Beratungen über die Verordnung über die einheitliche GMO und deren Erlass begann der Rat auch über eine Reform im Weinsektor zu verhandeln, die nun mit dem Erlass der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates vom 29. April 2008 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein vollzogen wurde. Wie in der Verordnung über die einheitliche GMO dargelegt, wurden anfänglich nur diejenigen Bestimmungen des Weinsektors, die keiner politischen Reform unterzogen wurden, in die Verordnung über die einheitliche GMO aufgenommen. Die wesentlichen Bestimmungen, die inhaltlichen Änderungen unterlagen, sollten erst nach ihrem Erlass in die Verordnung über die einheitliche GMO einbezogen werden. Da diese wesentlichen Bestimmungen nunmehr erlassen wurden, ist der Weinsektor jetzt vollständig in die Verordnung über die einheitliche GMO aufzunehmen, indem die mit der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 getroffenen Beschlüsse einbezogen werden.