Erwägungsgrund 104 32021R2116
Des Weiteren sollten sich diese Durchführungsbefugnisse der Kommission auf die Form der zu leistenden Sicherheiten und das Verfahren für die Leistung von Sicherheiten, für deren Annahme und für die Ersetzung der ursprünglichen Sicherheiten; auf die Verfahren für die Freigabe von Sicherheiten und auf die Meldung, die die Mitgliedstaaten oder die Kommission im Zusammenhang mit Sicherheiten übermitteln müssen, erstrecken.