Gesetze
Gesetz wird geladen …
Es sollte klargestellt werden, dass die Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und die auf ihrer Grundlage erlassenen Bestimmungen grundsätzlich für die in der vorliegenden Verordnung festgelegten Maßnahmen gelten sollten. Insbesondere legt die Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 Bestimmungen fest, um die Einhaltung der Verpflichtungen zu garantieren, die für die GAP festgelegt wurden, einschließlich der Kontrollen, der Anwendung von Verwaltungsmaßnahmen und Verwaltungssanktionen im Falle eines Verstoßes, der Regeln für die Hinterlegung und Freigabe von Sicherheiten und der Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge.
Die Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates und die auf ihrer Grundlage erlassenen Bestimmungen gelten für die in der vorliegenden…
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 und die auf ihrer Grundlage erlassenen Bestimmungen sollten für die in der vorliegenden Verordnung festgelegten…
Die GAP-Informationsmaßnahmen, die gemäß Artikel 5 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 finanziert werden können, sind in der Verordnung (EG) Nr.…
Es sollten Bestimmungen über die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Kontrolle der Ausgaben festgelegt werden, insbesondere hinsichtlich der Zeitplanung und…
Die Verordnungen (EG) Nr. 73/2009, (EU) Nr. 1307/2013, (EU) Nr. 1306/2013, (EU) Nr. 1308/2013 und (EU) Nr. 1305/2013 sind daher entsprechend zu ändern.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rate , die durch die Verordnung (EG) Nr. 73/2009 ersetzt wurde, wurde der Grundsatz festgelegt, dass die volle Zahlung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.