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Die Zunahme der Neuanpflanzungen von Reben sollte auf Unionsebene durch einen Schutzmechanismus begrenzt werden, der sich auf die Verpflichtung der Mitgliedstaaten stützt, pro Jahr für 1 % der Rebflächen Genehmigungen für Neuanpflanzungen bereitzustellen und gleichzeitig für eine gewisse Flexibilität zu sorgen, damit den besonderen Gegebenheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung getragen werden kann. Die Mitgliedstaaten sollten auf der Grundlage objektiver und nicht diskriminierender Gründe beschließen können, auf nationaler oder regionaler Ebene – auch auf der Ebene von Gebieten, die für spezifische geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben in Betracht kommen – kleinere Flächen zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Begrenzungen über 0 % liegen und im Verhältnis zu den angestrebten Zielen nicht zu restriktiv sind.
1 % der tatsächlich mit Reben bepflanzten Gesamtfläche in ihrem Hoheitsgebiet, wie sie am 31. Juli des vorangegangenen Jahres gemessen wurde, oder
in Regionen, in denen der Mitgliedstaat beschlossen hat, die Erteilung von Genehmigungen für Neuanpflanzungen gemäß Artikel 63 Absatz 2 Buchstabe c…
Abweichend von dem in Artikel 63 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 bestimmten Prozentsatz wird für Genehmigungen für Neuanpflanzungen in den Jahren…
Erzeugern, die bestehende Rebflächen roden, sollte nach Vorlage eines Antrags unabhängig von dem Schutzmechanismus für Neuanpflanzungen automatisch eine…
Die Aussicht auf einen allmählichen Anstieg der Nachfrage auf den Weltmärkten bietet jedoch einen Anreiz zur Steigerung der Angebotskapazität und demzufolge zur…
Dieses neue Genehmigungssystem für Rebpflanzungen sollte nicht für die Mitgliedstaaten gelten, die die vorübergehende Pflanzungsrechtregelung der Union nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.