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Um den jüngsten Entwicklungen im Weinsektor besser Rechnung zu tragen, sollten die Mitgliedstaaten die Flexibilität haben, regionale Obergrenzen für die Erteilung neuer Anpflanzungsgenehmigungen für bestimmte Gebiete festzulegen, die nur 0 % betragen, um das Erzeugungspotenzial zu steuern. Beschließt ein Mitgliedstaat, regionale Obergrenzen für bestimmte Gebiete festzulegen, um einen übermäßigen Anstieg des Erzeugungspotenzials zu vermeiden, so sollte dieser Mitgliedstaat vorschreiben können, dass die Genehmigungen, die für die von der regionalen Begrenzung betroffene Fläche erteilt wurden, in diesem Gebiet genutzt werden müssen.
Um in Regionen, in denen ein Mitgliedstaat entschieden hat, die Erteilung von Neuanpflanzungsgenehmigungen zu beschränken, ein drohendes Überangebot nicht zu…
Um einen verhältnismäßigen Ansatz bei der Anwendung des Genehmigungssystems für Weinanpflanzungen zu gewährleisten und gleichzeitig den ernsten Risiken Rechnung…
Es sollte präzisiert werden, dass Mitgliedstaaten, die die Erteilung von Genehmigungen für Rebpflanzungen auf regionaler Ebene für bestimmte Gebiete, die für…
Erzeugern, die bestehende Rebflächen roden, sollte nach Vorlage eines Antrags unabhängig von dem Schutzmechanismus für Neuanpflanzungen automatisch eine…
Auch wenn die Wiederbepflanzung einer gerodeten Rebfläche die Weinanbaufläche nicht vergrößert, sollte den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden,…
Nach Artikel 91 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 können Neuanpflanzungsrechte auch für Flächen erteilt werden, deren Wein oder Weinerzeugnisse…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.