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Erzeugnisse des Sektors Obst und Gemüse, die frisch an den Verbraucher verkauft werden sollen, sollten nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie in einwandfreiem Zustand, unverfälscht und von vermarktbarer Qualität sind und das Ursprungsland angegeben ist. Um die ordnungsgemäße Anwendung dieser Anforderung sicherzustellen und um bestimmten besonderen Situationen Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte in Bezug auf spezifische Abweichungen von dieser Anforderung zu erlassen.
Zusätzlich zu den in Artikel 75 genannten geltenden Vermarktungsnormen dürfen gegebenenfalls Erzeugnisse des Sektors Obst und Gemüse, die frisch an den…
Um die Wirksamkeit der Regelung sicherzustellen, wird die Kommission ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 227 zu erlassen, um vorzusehen, dass die…
Die Erzeugnisse des Sektors Obst und Gemüse, die frisch an den Verbraucher verkauft werden sollen, dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie in…
Um den besonderen Merkmalen des Handels zwischen der Union und bestimmten Drittländern sowie dem besonderen Charakter bestimmter landwirtschaftlicher…
Um die Qualität und Rückverfolgbarkeit der Erzeugnisse sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen,…
Um eine ordnungsgemäße und transparente Anwendung der nationalen Vorschriften für bestimmte Erzeugnisse und Sektoren hinsichtlich der Vermarktungsnormen zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.