Erwägungsgrund 89 32013R1308
Um sicherzustellen, dass Erzeugnisse, die mit fakultativen vorbehaltenen Angaben beschrieben werden, mit den geltenden Verwendungsbedingungen in Einklang stehen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zur Festlegung zusätzlicher Vorschriften für die Verwendung fakultativer vorbehaltener Angaben zu erlassen.