Gesetze
Gesetz wird geladen …
Artikel 83 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht vor, dass eine Bezugnahme auf Artikel 3 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 als Bezugnahme auf Artikel 55 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 gilt. In der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 wurde diese Bezugnahme jedoch beschränkt, so dass sie sich nunmehr nur auf die ersten beiden Sätze von Artikel 55 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 bezieht. Zur Gewährleistung der Kohärenz der Anforderung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Jahr 2014 und den Folgejahren sollte Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 entsprechend geändert werden.
Abweichend von der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 gelten für das Jahr 2014 a) Bezugnahmen in den Artikeln 28, 29, 30 und 33 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 auf…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 müssen die einheitlichen Grundsätze für die Bewertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln die Anforderungen des…
Im Einklang mit Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 wurde die Verordnung (EU) Nr. 545/2011 der Kommission vom 10. Juni 2011 zur Durchführung…
In Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sollen die Kennzeichnungsanforderungen in Artikel 16 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli…
Gemäß Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 wurde die Verordnung (EU) Nr. 544/2011 der Kommission vom 10. Juni 2011 zur Durchführung der…
sie berücksichtigen — gegebenenfalls unbeschadet des Artikels 33 Absatz 3 und der Artikel 34 und 59 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 — die gemäß dem Anhang der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.