Erwägungsgrund 1 32017R1432
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 soll das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, die Wirkstoffe mit geringem Risiko enthalten, erleichtert werden, indem Kriterien zur Identifizierung von Wirkstoffen mit geringem Risiko festgelegt wurden und das Verfahren zur Zulassung von Produkten mit geringem Risiko beschleunigt wurde.