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In der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ist vorgesehen, die Unterstützung für die Seidenraupenzucht in die Direktzahlungsregelung zu integrieren und folglich aus der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 zu streichen. Angesichts der aufgeschobenen Anwendung der neuen Direktzahlungsregelung sollten die Beihilfen für den Seidenraupenzuchtsektor um ein weiteres Jahr gewährt werden.
der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber…
Dieses Gesetz dient der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über…
Die Unionsbeihilfe für die Seidenraupenzucht sollte nach Maßgabe des Vorgehens bei Beihilfen für andere Sektoren entkoppelt und in die Direktzahlungsregelung…
Unbeschadet des Artikels 26 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates dürfen die Beträge der Direktzahlungen, die in einem…
Die Verordnung (EWG) Nr. 922/72 des Rates in Bezug auf die Beihilfe für Seidenraupen für das Zuchtjahr 1972/1973 ist nunmehr hinfällig; die Verordnung (EWG) Nr.…
Die Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.