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Die mit dieser Verordnung festzulegenden jährlichen Obergrenzen der Mittel für Verpflichtungen je Ausgabenkategorie und jährlichen Obergrenzen der Mittel für Zahlungen müssen die Obergrenzen für Mittel für Verpflichtungen sowie für Eigenmittel gemäß dem Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates berücksichtigen.
Im Rahmen der Haushaltsdisziplin muss für die vom EGFL finanzierten Ausgaben eine jährliche Obergrenze festgesetzt werden, wobei die im mehrjährigen…
Gemäß Artikel 75 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 und Artikel 90 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 muss jeder Mittelbindung ein…
Gemäß Artikel 75 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 und Artikel 90 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 muss jeder Mittelbindung ein…
Die Obergrenzen des MFR werden nötigenfalls im Wege einer Revision nach unten korrigiert, um die Eigenmittelobergrenze gemäß dem Beschluss 2007/436//EU, Euratom…
Die Maßnahmen zur Berechnung der finanziellen Obergrenzen für die Beteiligung der Fonds berühren nicht die im AEUV festgelegten Zuständigkeiten der…
Im Zuge der Umstellung vom ESVG 79 auf das ESVG 95 in den Bereichen Haushalt und Eigenmittel hat die Kommission die Obergrenzen für die Eigenmittel und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.