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Angesichts des Erfordernisses einer angemessenen Berechenbarkeit für die Vorbereitung und Ausführung mittelfristiger Investitionen sollte die Geltungsdauer des mehrjährigen Finanzrahmens (im Folgenden "MFR") auf sieben Jahre ab dem 1. Januar 2014 festgelegt werden. Im Anschluss an die Wahlen zum Europäischen Parlament wird spätestens 2016 eine Überprüfung vorgenommen werden. Dies gibt den Organen – einschließlich des 2014 gewählten Europäischen Parlaments – die Möglichkeit, die Prioritäten neu zu bewerten. Die Ergebnisse dieser Überprüfung sollten bei etwaigen Änderungen dieser Verordnung in den verbleibenden Jahren der Laufzeit des MFR berücksichtigt werden. Diese Regelung wird im Folgenden als "Überprüfung/Revision" bezeichnet.
Die Kommission unterbreitet vor dem 1. Januar 2018 einen Vorschlag für einen neuen mehrjährigen Finanzrahmen. Wird vor dem 31. Dezember 2020 keine Verordnung…
Die Kommission sollte vor dem 1. Januar 2018 den Entwurf eines neuen mehrjährigen Finanzrahmens vorlegen, damit die Organe ihn rechtzeitig vor Beginn des…
Im Zusammenhang mit der Halbzeitüberprüfung/Halbzeitrevision des MFR kommen das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission überein, noch vor der Vorlage…
Die Kommission legt bis spätestens Ende 2016 eine Überprüfung der Funktionsweise des MFR vor, die der wirtschaftlichen Lage zu diesem Zeitpunkt sowie den…
Gleichzeitig mit der Mitteilung der Ergebnisse der technischen Anpassung des MFR unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat Vorschläge…
Der mehrjährige Finanzrahmen für die Jahre 2014 bis 2020 (im Folgenden "MFR") ist im Anhang wiedergegeben.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.