Erwägungsgrund 2 32013R1332
Eine Ausnahmeregelung in Bezug auf das Verbot der Bereitstellung von Finanzmitteln und Finanzhilfe im Zusammenhang mit bestimmten Gütern und Technologien sollte im Hinblick auf Maßnahmen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) gemäß Nummer 10 der Resolution 2118 (2013) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (VN) eingeführt werden.