Erwägungsgrund 6 32013R1332
Die vorgenannten Maßnahmen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags, und daher bedarf es im Hinblick auf ihre Umsetzung – insbesondere zur Gewährleistung ihrer einheitlichen Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten – Maßnahmen auf Ebene der Union.