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Der mit dem Beschluss 72/279/EWG des Rates eingesetzte Ständige Agrarstatistische Ausschuss (SAS) berät die Kommission und unterstützt sie bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse im Rahmen der Gesetzgebungsakte. Im Rahmen der Strategie für eine neue Struktur des Europäischen Statistischen Systems (ESS), mit der die Koordinierung und die Partnerschaft in Form einer klaren Pyramidenstruktur innerhalb des ESS verbessert werden soll, sollte der mit der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates eingesetzte Ausschuss für das Europäische Statistische System (AESS) eine beratende Rolle einnehmen und die Kommission bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse unterstützen. Dazu sollten die Gesetzgebungsakte dahingehend geändert werden, dass der Verweis auf den SAS durch einen Verweis auf den AESS ersetzt wird. Die Kommission sollte weiterhin Sachverständige im Bereich der Agrar- und Fischereistatistik hinzuziehen, bevor sie den AESS mit einer Angelegenheit befasst.
Es wird ein Ausschuss für das Europäische Statistische System (ESS-Ausschuss) eingesetzt. Er gibt dem ESS fachliche Anleitung bei der Entwicklung, Erstellung…
Die Kommission wird vom Ständigen Agrarstatistischen Ausschuss unterstützt, der gemäß dem Beschluss 72/279/EWG des Rates eingesetzt wurde —
Die Kommission wird von dem Ausschuss für das Europäische Statistische System, der durch die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 eingesetzt wurde, unterstützt. Dieser…
Die Kommission wird von dem Ausschuss für das Europäische Statistische System, der durch die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 eingesetzt wurde, unterstützt. Dieser…
Die Kommission wird durch den Ausschuss für das Europäische Statistische System, der durch die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 eingesetzt wurde, unterstützt.…
Die Kommission wird durch den durch die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 eingesetzten Ausschuss für das Europäische Statistische System unterstützt. Dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.