Erwägungsgrund 19 32022R2379
Eine Variable in einem Datensatz für die Statistiken der Union zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung kann mehrere Dimensionen wie etwa eine Dimension des ökologischen/biologischen Landbaus und eine Dimension der regionalen Ebene umfassen. Die Dimension des ökologischen/biologischen Landbaus bezieht sich auf die Erzeugung und die Erzeugnisse gemäß den in der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates verankerten Grundsätzen. Die Dimension der regionalen Ebene sollte nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgestaltet sein. Um den Aufwand für die Mitgliedstaaten bei der Bereitstellung von Daten gemäß dieser Verordnung zu senken und für Planungssicherheit hinsichtlich der zu erfassenden Daten zu sorgen, sollten die Einzelthemen und die anwendbaren Dimensionen im Anhang festgelegt werden. Im Anhang sollte der Begriff „anwendbar“ für die Einzelthemen, für die die Dimension des ökologischen/biologischen Landbaus oder die Dimension der regionalen Ebene — oder beide Dimensionen — erforderlich ist, eingeführt werden.