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Der nach der in Erwägungsgrund 11 genannten Methode neu berechnete nicht gedeckte Gesamtverlust für das Wirtschaftsjahr 2001/2002 beläuft sich auf 14 123 937 EUR. Der Koeffizient gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 sollte entsprechend festgesetzt werden und für das genannte Wirtschaftsjahr rückwirkend gelten.
Der nicht durch die Abgaben abgedeckte Gesamtverlust für das Wirtschaftsjahr 1999/2000 beläuft sich bei Neuberechnung nach der vom Gerichtshof angegebenen…
Der nicht durch die Abgaben abgedeckte Gesamtverlust für das Wirtschaftsjahr 2000/2001 beläuft sich bei Berechnung nach der vom Gerichtshof angegebenen Methode…
Die Anwendung der in Erwägungsgrund 11 genannten Methode führt für das Wirtschaftsjahr 2004/2005 nicht zu einer Änderung der Grundproduktionsabgabe und der…
Für das Wirtschaftsjahr 2002/2003 führt die Anwendung der in Erwägungsgrund 11 genannten Methode zu 2 % für die Grundproduktionsabgabe und zu 16,371 % für die…
Die Anwendung der in Erwägungsgrund 11 genannten Methode führt für das Wirtschaftsjahr 2003/2004 zu 2 % für die Grundproduktionsabgabe und zu 17,259 % für die…
Die Anwendung der in Erwägungsgrund 11 genannten Methode führt für das Wirtschaftsjahr 2005/2006 zu 1,2335 % für die Grundproduktionsabgabe; eine B-Abgabe ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.