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Im Zuge der Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker hob die Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates die Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 ab dem Wirtschaftsjahr 2006/2007 auf und ersetzte diese. Mit der Verordnung (EG) Nr. 318/2006, die anschließend aufgehoben und in die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates aufgenommen wurde, wurde das System der Selbstfinanzierung der Produktionsabgabenregelung mit einem System variabler Zuckerproduktionsabgaben durch eine neue Produktionsabgabe ersetzt, die auf die Leistung eines Beitrags zur Finanzierung der im Zuckersektor im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker anfallenden Ausgaben ausgerichtet ist.
Angesichts dieser Entwicklungen wird die Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 des Rates vom 19. Juni 2001 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker aufgehoben…
Im Interesse der Klarheit sind die Verordnung (EG) Nr. 1261/2001 der Kommission vom 27. Juni 2001 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr.…
Die Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates vom 20. Februar 2006 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker wurde hauptsächlich im Hinblick darauf…
Im Zuckersektor sind die notwendigen Maßnahmen für den Übergang von der mit der Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 festgelegten Regelung auf die neue Regelung gemäß…
Für die Berechnung, die Festsetzung und die Erhebung der Produktionsabgaben des Wirtschaftsjahrs 2005/06 müssen bestimmte Vorschriften der Verordnung (EG) Nr.…
Die Gemeinsame Marktordnung für Zucker, die mit der Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 des Rates festgelegt wurde, wird unter Berücksichtigung der dem Rat von der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.