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Am 8. Mai 2008 erklärte der Gerichtshof in den verbundenen Rechtssachen C-5/06 und C-23/06 bis C-36/06 die Verordnungen (EG) Nr. 1762/2003 der Kommission und (EG) Nr. 1775/2004 der Kommission für ungültig. Der Gerichtshof stellte in seinem Urteil fest, dass für die Berechnung des voraussichtlichen durchschnittlichen Verlusts je Tonne Erzeugnis alle Zuckermengen in ausgeführten Erzeugnissen zu berücksichtigen sind, unabhängig davon, ob tatsächlich Ausfuhrerstattungen gezahlt wurden oder nicht.
Am 27. September 2012 erklärte der Gerichtshof in den verbundenen Rechtssachen C-113/10, C-147/10 und C-234/10 die Verordnung (EG) Nr. 1193/2009 für ungültig…
Der Gerichtshof erklärte in den verbundenen Rechtssachen C-175/07 bis C-184/07 und in den Rechtssachen C-466/06 und C-200/06 auch die Verordnung (EG) Nr.…
Folglich sollten die Abgaben im Zuckersektor in der angemessenen Höhe festgesetzt werden. Für Ausfuhren im Sinne des Artikels 6 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr.…
Die Verordnungen (EG) Nr. 1261/2001, (EG) Nr. 1262/2001 und (EG) Nr. 314/2002 werden aufgehoben. Die Verordnungen (EG) Nr. 1261/2001 und (EG) Nr. 314/2002…
Am 29. September 2011 erließ das Gericht sein Urteil in der Rechtssache T-4/06, in dem es feststellte, dass es keine geeignete Rechtsgrundlage für einen…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 947/2008 der Kommission vom 25. September 2008 zur Aussetzung der Ausfuhrerstattungen für Weißzucker und Rohzucker in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.