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Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 wird wie folgt geändert: 1. Anhang VIII Teil 2 wird wie folgt geändert: a) Im Eintrag „ÖSTERREICH“ erhält Buchstabe a folgende Fassung: „a) Alterspensionen und sich aus solchen ableitende Hinterbliebenenpensionen auf der Grundlage eines Pensionskontos nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) vom 18. November 2004;“. b) Nach dem Eintrag „BULGARIEN“ wird folgender neue Eintrag eingefügt: „TSCHECHISCHE REPUBLIK Renten aus der zweiten Säule, eingerichtet mit dem Gesetz Nr. 426/2011 Slg. zum privaten Rentensparen.“
Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 wird wie folgt geändert: 1. Anhang II wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert. 2. Anhang III wird gemäß Anhang…
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 Die Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 werden im Sinne von Anhang VII dieser Verordnung geändert.
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Anhang VII Teil II der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 ist daher entsprechend zu ändern.
Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.