Erwägungsgrund 2 32009R0988VERORDNUNG (EG) Nr. 988/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und zur Festlegung des Inhalts ihrer Anhänge (Text von Bedeutung für den EWR und die Schweiz)
Die Anhänge I, III, IV, VI, VII, VIII und IX der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 sollten so angepasst werden, dass sowohl die Erfordernisse der Mitgliedstaaten,…
Erwägungsgrund 6 32009R0988VERORDNUNG (EG) Nr. 988/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und zur Festlegung des Inhalts ihrer Anhänge (Text von Bedeutung für den EWR und die Schweiz)
Einige Anträge bezogen sich auf Fragen, die mehrere Mitgliedstaaten betrafen: Es ist daher angebracht, diese Fragen in einem allgemeinen Zusammenhang zu regeln…
Erwägungsgrund 10 32009R0988VERORDNUNG (EG) Nr. 988/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und zur Festlegung des Inhalts ihrer Anhänge (Text von Bedeutung für den EWR und die Schweiz)
Die Einträge einiger Mitgliedstaaten in Anhang VI der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates sind jetzt durch bestimmte allgemeine Bestimmungen in der…
Erwägungsgrund 3 32009R0988VERORDNUNG (EG) Nr. 988/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und zur Festlegung des Inhalts ihrer Anhänge (Text von Bedeutung für den EWR und die Schweiz)
Artikel 56 Absatz 1 und Artikel 83 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 enthalten besondere Vorschriften zur Durchführung der Rechtsvorschriften gewisser…
Erwägungsgrund 12 32010R1231VERORDNUNG (EU) Nr. 1231/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010 zur Ausdehnung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 auf Drittstaatsangehörige, die ausschließlich aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht bereits unter diese Verordnungen fallen
Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und die Verordnung (EG) Nr. 987/2009 sollten keine Anwendung auf Sachverhalte finden, die nur einen einzigen Mitgliedstaat…
Erwägungsgrund 8 32009R0988VERORDNUNG (EG) Nr. 988/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und zur Festlegung des Inhalts ihrer Anhänge (Text von Bedeutung für den EWR und die Schweiz)
Es ist angebracht, die Anwendung der in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 vorgesehenen Beschränkung von Ansprüchen auf Sachleistungen für…