Art. 10 Abs. 2 32013R1379Ziele der Vereinigungen von Erzeugerorganisationen
Vereinigungen von Erzeugerorganisationen können gemäß einem künftig zu erlassenden Rechtsakt der Union zur Festlegung der Bedingungen für die finanzielle…
Art. 28 Abs. 6 32013R1379Produktions- und Vermarktungspläne
Erzeugerorganisationen können für die Erstellung und Durchführung der Produktions- und Vermarktungspläne finanzielle Unterstützung gemäß einem künftig zu…
Art. 6 Abs. 1 32013R1379Gründung von Erzeugerorganisationen für Fischereierzeugnisse und Erzeugerorganisationen für Aquakulturerzeugnisse
Erzeugerorganisationen für Fischereierzeugnisse und Erzeugerorganisationen für Aquakulturerzeugnisse (im Folgenden „Erzeugerorganisationen“) können auf…
Art. 8 Abs. 2 32013R1379Maßnahmen der Erzeugerorganisationen
Erzeugerorganisationen für Fischereierzeugnisse können auch auf folgende Maßnahmen zurückgreifen:
Art. 7 Abs. 3 Buchst. a 32013R1379Ziele der Erzeugerorganisationen
Verbesserung der Bedingungen für das Inverkehrbringen der Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse ihrer Mitglieder;