Erwägungsgrund 7 32013R1379
Die Erzeugerorganisationen im Bereich der Fischerei und der Aquakultur (im Folgenden zusammen "Erzeugerorganisationen") sind für die Verwirklichung der Ziele der GFP und der GMO entscheidend. Eine Stärkung ihrer Zuständigkeiten und die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Unterstützung ist daher geboten, um es ihnen unter Beachtung des durch die Ziele der GFP vorgegebenen Rahmens zu ermöglichen, eine wichtigere Rolle bei der laufenden Bewirtschaftung der Fischbestände zu übernehmen. Ferner muss gewährleistet werden, dass ihre Mitglieder die Fischerei- und Aquakulturtätigkeiten in nachhaltiger Weise ausüben, das Inverkehrbringen von Erzeugnissen verbessern, Daten zur Aquakultur sammeln und dass ihre Einkommen verbessert werden. Im Zuge der Verwirklichung dieser Ziele sollten die Erzeugerorganisationen den unterschiedlichen Bedingungen der Fischerei und der Aquakultur in der Union, auch im Hinblick auf die Regionen in äußerster Randlage, vor allem den Besonderheiten der kleinen Fischereien und der extensiven Aquakultur Rechnung tragen. Die zuständigen nationalen Behörden sollten Verantwortung für die Umsetzung dieser Ziele übernehmen können und dabei hinsichtlich der Bestandsbewirtschaftung eng mit den Erzeugerorganisationen zusammenarbeiten, was gegebenenfalls die Zuteilung von Quoten und die Steuerung des Fischereiaufwands entsprechend den Bedürfnissen der jeweiligen Fischerei einschließt.