Erwägungsgrund 14 32013R1379
Damit die Erzeugerorganisationen ihre Mitglieder zu Nachhaltigkeit bei den Fischerei- und Aquakulturtätigkeiten anhalten können, sollten sie Produktions- und Vermarktungspläne, die die zur Verwirklichung der Ziele der jeweiligen Organisationen erforderlichen Maßnahmen enthalten, ausarbeiten und den zuständigen Behörden ihrer Mitgliedstaaten vorlegen.