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Eine nachhaltige Nutzung der biologischen Meeresschätze sollte sich auf den Vorsorgeansatz im Sinne des Vorsorgeprinzips gründen, das sich aus Artikel 191 Absatz 2 Unterabsatz 1 des Vertrags ableitet, und die verfügbaren wissenschaftlichen Daten berücksichtigen.
Im Interesse der Förderung des nachhaltigen Wachstums der Meereswirtschaft, der nachhaltigen Entwicklung der Meeresgebiete und der nachhaltigen Nutzung der…
Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union legt als Ziele die Erhaltung und den Schutz der Umwelt sowie die Verbesserung ihrer…
Das Ziel einer nachhaltigen Nutzung der biologischen Meeresschätze lässt sich wirksamer über einen mehrjährigen Ansatz im Fischereimanagement erreichen, bei dem…
Bei Beständen, für die keine ausreichenden oder zuverlässigen Daten zur Abschätzung der Bestandsgröße existieren, sollte bei der Entscheidung über…
Die Maßnahmenprogramme und die anschließenden Maßnahmen der Mitgliedstaaten sollten auf einem Ökosystem-Ansatz für die Steuerung menschlichen Handelns beruhen…
Sind die verfügbaren wissenschaftlichen Belege nicht ausreichend, um eine präzise Risikobewertung zu ermöglichen, so sollten die Mitgliedstaaten, wenn sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.