Erwägungsgrund 7 32013R1380
Auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg im Jahr 2002 haben sich die Union und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet, etwas gegen den anhaltenden Rückgang vieler Fischbestände zu unternehmen. Die Union sollte daher ihre GFP durch Anpassung der Nutzungsraten verbessern, um sicherzustellen, dass die Nutzung der biologischen Meeresschätze die Populationen fischereilich genutzter Bestände innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens auf Niveaus zurückführt und auf diesen Niveaus erhält, die oberhalb derjenigen liegen, die den höchstmöglichen Dauerertrag erzielen können. Diese Nutzungsgrade sollten bis 2015 erreicht werden. Es sollte nur dann gestattet sein, diese Nutzungsgrade zu einem späteren Zeitpunkt zu erreichen, wenn durch ihr Erreichen bis 2015 die soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit der betreffenden Fischereiflotten ernstlich gefährdet würde. Nach 2015 sollten diese Nutzungsgrade so rasch wie möglich und auf jeden Fall spätestens 2020 erreicht werden. Liegen keine ausreichenden wissenschaftlichen Daten zur Festlegung dieser Niveaus vor, so können approximative Parameter in Betracht gezogen werden.