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Biologische Meeresschätze rund um die Gebiete der Union in äußerster Randlage gemäß Artikel 349 Absatz 1 des Vertrags sollten besonders geschützt werden, da sie unter Berücksichtigung der strukturbedingten sozialen und wirtschaftlichen Situation dieser Gebiete zur Erhaltung von deren lokaler Wirtschaft beitragen. Bestimmte Fischereitätigkeiten in diesen Gewässern sollten daher auf Fischereifahrzeuge beschränkt sein, die in den Häfen dieser Gebiete registriert sind.
Die Fischerei spielt für die Wirtschaft der Küstenregionen der Union, einschließlich der Gebiete in äußerster Randlage, eine besonders wichtige Rolle. Da die…
Angesichts der Tatsache, dass die Fischereitätigkeiten in den Gebieten der Union in äußerster Randlage Schwierigkeiten gegenüberstehen, vor allem aufgrund ihrer…
Unter gebührender Berücksichtigung vorhandener Schutzgebiete ist die Union bestrebt, Gebiete einzurichten, die aufgrund ihrer biologischen Empfindlichkeit zu…
Der Drittlandschiffen gewährte Zugang sollte auf bestimmte geografische Gebiete beschränkt werden, um den Fischfang lokaler Fischereifahrzeuge zu schützen.
Bestehende Vorschriften über den eingeschränkten Zugang zu den Ressourcen in den 12-Seemeilen-Zonen der Mitgliedstaaten funktionieren zufriedenstellend und…
Um zur Erhaltung lebender aquatischer Ressourcen und maritimer Lebensräume beizutragen, sollte die Union sich bemühen, biologisch besonders anfällige Gebiete zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.