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Um zur Erhaltung lebender aquatischer Ressourcen und maritimer Lebensräume beizutragen, sollte die Union sich bemühen, biologisch besonders anfällige Gebiete zu schützen, indem sie als Schutzgebiete ausgewiesen werden. In solchen Gebieten sollte es möglich sein, die Fischereitätigkeit einzuschränken oder zu unterbinden. Bei der Entscheidung darüber, welche Gebiete entsprechend auszuweisen sind, sollte Gebieten, bei denen eindeutige Nachweise dafür vorliegen, dass in ihnen hohe Konzentrationen von Fischen unterhalb der Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung sowie Laichgründe vorhanden sind, sowie Gebieten, die als biologisch-geographisch empfindlich gelten, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Bestehende Schutzgebiete sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Zur Vereinfachung des Auswahlprozesses sollten die Mitgliedstaaten geeignete Gebiete, einschließlich solcher, die Teil eines kohärenten Netzes sind, bestimmen und gegebenenfalls dahin gehend zusammenarbeiten, dass sie gemeinsame Empfehlungen ausarbeiten und der Kommission übermitteln. Um die Einrichtung von Schutzgebieten effizienter zu gestalten, sollte es möglich sein, der Kommission die Befugnis zu übertragen, solche Gebiete im Rahmen eines Mehrjahresplans einzurichten. Um ein geeignetes Maß an demokratischer Rechenschaftspflicht und Kontrolle sicherzustellen, sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig über das Funktionieren der geschützten Gebiete Bericht erstatten.
Unter gebührender Berücksichtigung vorhandener Schutzgebiete ist die Union bestrebt, Gebiete einzurichten, die aufgrund ihrer biologischen Empfindlichkeit zu…
Die Kommission sollte ermächtigt werden, vorübergehende Maßnahmen zu erlassen, wenn biologischen Meeresschätzen oder marinen Ökosystemen durch Fangtätigkeiten…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz der empfindlichen Tiefseelebensräume in den in Absatz 1 genannten Gebieten und tragen…
In besonderen Schutzgebieten, die die Mitgliedstaaten im Einklang mit der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen…
Biologische Meeresschätze rund um die Gebiete der Union in äußerster Randlage gemäß Artikel 349 Absatz 1 des Vertrags sollten besonders geschützt werden, da sie…
Damit Wohngebiete, öffentlich genutzte Gebiete und die Umwelt, einschließlich unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvoller bzw. besonders…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.