Gesetze
Gesetz wird geladen …
Damit die Pflicht zur Anlandung praktikabel ist und im Hinblick auf die Abmilderung der Auswirkungen der sich ändernden jährlichen Fangzusammensetzungen sollten den Mitgliedstaaten bis zu einem gewissen Prozentsatz jahresübergreifende Übertragungen von Quoten erlaubt sein.
Es ist notwendig, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen der Verwaltung der Pflicht zur Anlandung alles in ihren Kräften Stehende für die Verringerung unerwünschter…
Auf Bestände, für die eine Pflicht zur Anlandung gilt, können die Mitgliedstaaten eine jahresübergreifende Flexibilität von bis zu 10 % ihrer zulässigen…
Regionale Fischereiorganisationen (RFO) können Quotenübertragungen und -tausche zwischen Vertragspartnern erlauben. Um solche Übertragungen und Tausche zwischen…
Um unerwünschten Fängen, die auch dann unvermeidlich sind, wenn alle Maßnahmen zu ihrer Verringerung angewendet werden, Rechnung zu tragen, sollten für…
Vorbehaltlich wissenschaftlicher Gutachten und unter der Voraussetzung, dass die Ziele der höchstmöglichen Dauererträge nicht gefährdet werden und die…
Einige Mitgliedstaaten haben gemäß der Verordnung (EG) Nr. 847/96 beantragt, zusätzliche Mengen aus bestimmten Beständen anlanden zu dürfen. Diese zusätzlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.