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Es ist notwendig, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen der Verwaltung der Pflicht zur Anlandung alles in ihren Kräften Stehende für die Verringerung unerwünschter Fänge unternehmen. Im Hinblick darauf müssen Verbesserungen bei den selektiven Fangmethoden zur Vermeidung und größtmöglichen Verringerung unerwünschter Fänge hohe Priorität haben. Es ist wichtig, dass die Mitgliedstaaten die Quoten auf die Fischereifahrzeuge in einem Mischverhältnis aufteilen, das die voraussichtliche Zusammensetzung der Fänge in der Fischerei so weit wie möglich widerspiegelt. Im Falle eines Missverhältnisses zwischen verfügbaren Quoten und tatsächlichen Fangmengen sollten Mitgliedstaaten Anpassungen in Form eines Quotentauschs mit anderen Mitgliedstaaten, der auch auf Dauer erfolgen kann, in Betracht ziehen. Die Mitgliedstaaten sollten ebenfalls in Erwägung ziehen, Eignern von Fischereifahrzeugen eine Zusammenlegung einzelner Quoten zum Beispiel im Rahmen von Erzeugerorganisationen oder in Gruppen von Eignern von Fischereifahrzeugen zu erleichtern. Letztendlich sollten die Mitgliedstaaten je nach dem Zustand des Bestands der Beifangarten eine Aufrechnung der Beifangarten gegen die Quote der Zielarten in Betracht ziehen.
Wenn eine Befischung eines Bestands oder einer Bestandsgruppe, der bzw. die der Europäischen Union im Rahmen eines internationalen Abkommens zur Verfügung…
Damit die Pflicht zur Anlandung praktikabel ist und im Hinblick auf die Abmilderung der Auswirkungen der sich ändernden jährlichen Fangzusammensetzungen sollten…
Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die derzeit großen Mengen an unerwünschten Fängen zu reduzieren und die Rückwürfe schrittweise abzustellen.…
Die Mitgliedstaaten sollten auf der Grundlage ihrer Bewertungen des Gleichgewichts zwischen der Fangkapazität ihrer Flotten und den ihnen zur Verfügung…
Abweichend von der in Absatz 1 vorgesehenen Pflicht, Fänge auf die einschlägigen Quoten anzurechnen, können Fänge von Arten, für die eine Pflicht zur Anlandung…
Die Mitgliedstaaten müssen darin bestärkt werden, ihre Regelungen für eine endgültige Einstellung der Fangtätigkeit auszuweiten, um ihre Flotten an die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.