Erwägungsgrund 20 32023R2053
Mit der ICCAT-Empfehlung 18-02 wurde die Empfehlung 17-07 aufgehoben, da der Zustand des Bestands die Sofortmaßnahmen, die in dem mit der letztgenannten Empfehlung aufgestellten Wiederauffüllungsplan für Roten Thun ergriffen wurden, nicht mehr erforderlich machte. Die Verordnung (EU) 2016/1627 zur Durchführung dieses Wiederauffüllungsplans sollte daher aufgehoben werden —