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Die Kommission sollte ermächtigt werden, vorübergehende Maßnahmen zu erlassen, wenn biologischen Meeresschätzen oder marinen Ökosystemen durch Fangtätigkeiten eine ernste Gefahr droht, die sofortiges Handeln erfordert. Diese Maßnahmen sollten an feste Fristen gebunden sein und für einen festgelegten Zeitraum gelten.
In hinreichend begründeten Fällen äußerster Dringlichkeit im Zusammenhang mit einer nachweislichen ernsthaften Bedrohung der Erhaltung biologischer…
Die Kommission sollte ermächtigt werden, bei Ausschöpfung der Quote eines Mitgliedstaats oder der TAC insgesamt eine Fischerei schließen zu können. Außerdem…
Ist die Erhaltung biologischer Meeresschätze oder des Meeresökosystems im Zusammenhang mit Fischereitätigkeiten in Gewässern unter der Hoheit oder der…
Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen…
Die Kommission sollte ermächtigt werden, die erforderlichen Maßnahmen zu erlassen, um in Notfällen spezifische Probleme lösen zu können.
Die Mitgliedstaaten sollten im Wege der Zusammenarbeit auf regionaler Ebene gemeinsame Empfehlungen und andere Instrumente zur Ausarbeitung und Durchführung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.