Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitgliedstaaten sollten im Wege der Zusammenarbeit auf regionaler Ebene gemeinsame Empfehlungen und andere Instrumente zur Ausarbeitung und Durchführung von Bestandserhaltungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Beeinträchtigung der Fangtätigkeit in umweltrechtlich geschützten Gebieten annehmen. Die Kommission sollte im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit nur dann Bestandserhaltungsmaßnahmen im Wege von Durchführungsrechtsakten oder delegierten Rechtsakten erlassen, wenn sich alle betroffenen Mitgliedstaaten einer Region auf eine gemeinsame Empfehlung einigen. Liegt keine gemeinsame Empfehlung vor, so sollte die Kommission gemäß dem Vertrag einen Gesetzgebungsvorschlag für einschlägige Maßnahmen unterbreiten.
Ist die Kommission der Auffassung, dass die gemäß Absatz 3 gemeldeten Bewirtschaftungsmaßnahmen kein ausreichendes Schutzniveau für die Ressourcen und die…
Gelingt es nicht allen Mitgliedstaaten, sich auf eine gemeinsame Empfehlungen zu einigen, die der Kommission gemäß Absatz 1 innerhalb einer festgesetzten Frist…
Der veranlassende Mitgliedstaat legt der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten, die ein direktes Bewirtschaftungsinteresse haben, die einschlägigen…
Die Mitgliedstaaten setzen bei der Erfüllung ihrer in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen alles daran, um eine enge Abstimmung mit allen betreffenden…
Die Mitgliedstaaten unternehmen zur Aufstellung und Durchführung von Meeresstrategien in jeder Meeresregion bzw. -unterregion unter Rückgriff auf einschlägige…
Die Kommission sollte ermächtigt werden, vorübergehende Maßnahmen zu erlassen, wenn biologischen Meeresschätzen oder marinen Ökosystemen durch Fangtätigkeiten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.