Erwägungsgrund 1 32013R1390
Am 5. Oktober 2006 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 1563/2006 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Union der Komoren (im Folgenden „partnerschaftliches Fischereiabkommen“) angenommen.