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Jeder Mitgliedstaat sollte sich vor der Gewährung einer De-minimis-Beihilfe vergewissern, dass weder der De-minimis-Höchstbetrag noch die nationale Obergrenze durch die neue De-minimis-Beihilfe in seinem Hoheitsgebiet überschritten werden und auch die übrigen Voraussetzungen dieser Verordnung erfüllt sind.
Jeder Mitgliedstaat sollte sich vor der Gewährung einer De-minimis-Beihilfe vergewissern, dass weder der De-minimis-Höchstbetrag noch die nationale Obergrenze…
Der Mitgliedstaat gewährt neue De-minimis-Beihilfen gemäß dieser Verordnung erst, nachdem er sich vergewissert hat, dass dadurch der Betrag der dem betreffenden…
Die Kommission hat die Aufgabe zu gewährleisten, dass die Beihilfevorschriften eingehalten werden, und nach dem in Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags über die…
Die Kommission hat die Aufgabe zu gewährleisten, dass die Beihilfevorschriften eingehalten werden, und nach dem in Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags über die…
Der De-minimis-Höchstbetrag und die nationale Obergrenze gemäß den Absätzen 2 und 3 gelten für De-minimis-Beihilfen gleich welcher Art und Zielsetzung und…
Der Mitgliedstaat gewährt neue De-minimis-Beihilfen nach dieser Verordnung erst, nachdem er sich vergewissert hat, dass dadurch der Betrag der dem betreffenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.