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Aufgrund der Ähnlichkeiten zwischen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher und nichtlandwirtschaftlicher Erzeugnisse ist die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in den Geltungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission aufgenommen worden.
Die vorliegende Verordnung legt die Handelsregelung für die Einfuhren landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse und die Ausfuhren von Nicht-Anhang-I-Waren…
„landwirtschaftliche Erzeugnisse“ die in Artikel 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 genannten Erzeugnisse;
Vorschriften über die Gleichsetzung in Artikel 196 Absatz 1 Buchstabe a Ziffern i, ii, iii, v und vii der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 aufgeführter und in…
Um den unterschiedlichen Gegebenheiten in der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelindustrie der Union Rechnung zu tragen, wird in der Union zwischen…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung hinsichtlich der Einfuhren sollten der Kommission auch…
Es sind Bestimmungen vorzusehen, nach denen die Mitgliedstaaten der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten die Angaben übermitteln, die zur Umsetzung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.