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Aufgrund der Ähnlichkeiten zwischen der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen Erzeugnissen sollte diese Verordnung unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse gelten. Als Verarbeitung oder Vermarktung sollten in diesem Zusammenhang weder in einem landwirtschaftlichen Betrieb erfolgende Tätigkeiten zur Vorbereitung eines Erzeugnisses für den Erstverkauf (wie das Ernten, Mähen und Dreschen von Getreide oder das Verpacken von Eiern) noch der Erstverkauf an Wiederverkäufer oder Verarbeiter angesehen werden; daher sollte diese Verordnung für diese Tätigkeiten nicht gelten.
„Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ das Lagern, Feilhalten oder Anbieten zum Verkauf, die Abgabe oder jede andere Form des Inverkehrbringens,…
Aufgrund der Ähnlichkeiten zwischen der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen Erzeugnissen sollte diese Verordnung…
Diese Verordnung sollte unter bestimmten Voraussetzungen für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse gelten. Für die Zwecke dieser…
Angesichts der Art der Tätigkeiten bei der Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur und der Ähnlichkeiten zwischen diesen…
Angesichts der Art der Tätigkeiten bei der Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur und der Ähnlichkeiten zwischen diesen…
Dass die Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen aus verschiedenen Nahrungsmittelketten unterschiedlich behandelt werden, kann letztlich zu einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.